Kosten

Wenn Sie als privat Versicherter, Beihilfeberechtigter oder als gesetzlich Krankenversicherter meine privatärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen, besteht zwischen Ihnen und mir ein Behandlungsvertrag.

Meine Leistungen werden auf der Grundlage der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Die dafür in Rechnung gestellten Gebühren werden von Ihnen direkt an mich gezahlt.